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Kleinkalibergewehr
( Einzellader ) jeder Art mit einem Kaliber
von maximal 5,6 mm ( .22lfb )und einem Höchstgewicht
von 8 kg. Abzug und Schäftung beliebig.
Laufbeschwerung ( innerhalb des zulässigen
Gesamtgewichtes ), Daumenauflage und verstellbare
Kolbenkappe sind gestattet.
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Handelsübliche
Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm ( .22lfb
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Durchmesser
der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils
8,0 mm
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50
m
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a)
Dreistellungskampf = je 1/3 des Schußpensums
im liegenden, stehenden und knienden Anschlag.
b)
Liegendkampf = gesamtes Schußpensum im liegenden
Anschlag
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a)
Dreistellungskampf 120 Schuß, davon 40 Schuß
liegend in 60 Minuten, 40 Schuß stehend
in 90 Minuten und 40 Schuß kniend in 75
Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer
Anzeige 40 Schuß liegend in 45 Minuten,
40 Schuß stehend in 75 Minuten und 40 Schuß
kniend in 60 Minuten inkl. Probeschüsse
( Regel 1.80 SpO )
b)Liegendkampf
60 Schuß in einer Gesamtschießzeit von 90
Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer
Anzeige 75 inuten ( Regel 1.80 SpO ).
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Im
liegenden und knienden Anschlag ist die
Zuhilfemahme eines Gewehrriemens gestattet,
im knienden Anschlg darf außerdem eine Kniendrolle
unter den Spann des Fußes gelegt werden.
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