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Luft-
und CO²-Pistolen jeder Art Kaliber 4,5 mm.
Die äußeren Maße dürfen 200 mm Höhe, 420
mm Länge und 50 mm Breite nicht überschreiten. Gewicht
maximal 1,5 kg inkl. Laufbeschwerung. Abzugsgewicht
mindestens 500 g. Stecher und Rückstecher
sind nicht erlaubt. Mehrlader dürfen nur
als Einzellader verwendet werden.
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Handelsübliche
Geschosse beliebiger Form im Kaliber von
maximal 4,5 mm
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Durchmesser
der 10 = 11,5 mm, der Ringe 1 bis 9 = je
8 mm
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10
m
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stehend
freihändig
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20
Schuß in 40 Minuten, 40 Schuß in 75 Minuten,
60 Schuß in 105 Minuten inkl. Probeschüsse
( siehe Regel 2.10 SpO )
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